28. WOCHE
Sie haben wahrscheinlich schon die Entscheidung getroffen, wo Sie entbinden wollen , und sicher haben Sie sich inzwischen mehrere Geburtskliniken und vielleicht auch Geburtshäuser angesehen. Dann wissen Sie auch, welche Angebote dort gemacht werden hinsichtlich der Ausstattung zur Wehenerleichterung und apparativen Überwachung, ob eine Kinderklinik angeschlossen ist, welchen Eindruck die Wöchnerinnen-Abteilung macht und ob das Personal freundlich und kompetent ist. Grundsätzlich sollte immer eins im Vordergrund stehen: Dass Ihr Baby und auch Sie im Fall einer unvorhergesehenen Komplikation die bestmögliche Behandlung bekommen können.
Wenn Sie Rhesusfaktor-negativ sind und Ihr Partner Rhesus-positiv, besteht zwischen Ihnen eine Blutgruppenunverträglichkeit und Sie bekommen in dieser Woche eine Spritze mit Rhesus-Antiserum (Anti-D-Immunglobulin). So wird die Bildung von Antikörpern gegen Ihr möglicherweise Rhesus-positives Kind verhindert. Stellt sich bei der Geburt heraus, dass Ihr Baby wirklich Rhesus-positiv ist, wird ein zweites Mal gespritzt, um die bei der Geburt in den mütterlichen Kreislauf geratenen Zellen zu vernichten.
Die meisten Schwangeren haben mittlerweile einen niedrigen Hämoglobinwert im Blut. Das zeigt, dass nun ihre Eisenvorräte im Körper aufgebraucht sind und Eisen in Tablettenform zugeführt werden muss, damit sich die Sauerstoffversorgung des Kindes nicht verschlechtert.
Inzwischen
ist auch die Lungenreifung bei Ihrem Baby weiter fortgeschritten Es besteht
eine reale Chance, dass Ihr Baby mit ein wenig Unterstützung überleben
könnte, wenn es jetzt schon geboren würde. Trotzdem wird man Ihnen
bei vorzeitigen Wehen nicht nur wehenhemmende Mittel sondern wahrscheinlich
auch eine Cortisol-Spritze geben. Cortisol regt die fetale Lungenreifung noch
weiter an und kann so ein Atemnotsyndrom
nach der Geburt verhindern.
In der Gebärmutter hat Ihr Kind jetzt nicht mehr viel Platz. Das Köpfchen liegt in vielen Fällen schon unten. Langsam verschwindet die dünne Schicht aus Lanugohaaren.
Rechtlich gesehen ist Ihr Kind jetzt lebensfähig. Ab einem Geburtsgewicht von 500 Gramm muss es standesamtlich registriert werden. Stirbt es vor oder bei der Geburt, handelt es sich rechtlich um eine Totgeburt und nicht mehr um eine Fehlgeburt.
Ihre Schwangerschaft in Zahlen:
- 28. Woche nach dem 1. Tag d. letzten Periode
- 27 Wochen + 1 - 7 Tage (ärztliche Berechnung)
- 26. Woche nach der Befruchtung
- Kopfdurchmesser des Fetus: 70-80 mm
- Gewicht des Fetus: ca. 870 g
Stand: 04/02, BH
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