- Muss ich mein Baby eigentlich sofort überall anmelden oder kann ich mir dabei etwas Zeit lassen?
- Kann ich meinen Urlaubsanspruch nach der Zeit des Mutterschutzes und der Elternzeit noch in Anspruch nehmen oder verfällt er in dieser Zeit?
- An wen muss ich mich wenden, wenn ich mehr über meine individuellen Ansprüche rund um das Erziehungsgeld erfahren will?
- Ich bin arbeitslos. Kann ich trotzdem Erziehungsgeld nach der Schwangerschaft erhalten?
- Mein Freund und ich verdienen zusammen jährlich etwa 60.000+¬. Kann ich in den ersten sechs Monaten als Erziehungsgeld das sogenannte "Budget" oder nur den Regelbeitrag beziehen?
- Bin ich während der Mutterschutzfrist und der Elternzeit weiterhin in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung?
- Wonach berechnet sich das Mutterschaftsgeld und bekomme ich dies auch, wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger geworden bin?
- Mein Freund und ich sind nicht verheiratet. Kann unser Kind trotzdem seinen Nachnamen annehmen? Bis wann muss man das gemeldet haben?







